Die
Erstellung
von
Flucht-
und
Rettungswegplänen
erfolgt
nach
den
gesetzlichen
Anforderungen, insbesondere unter Beachtung der Arbeitsstättenverordnung
(§ 55) sowie der Unfallverhütungsvorschrift.
Flucht-
und
Rettungswegpläne
werden
als
Aushänge
erstellt
(Größe
DIN
A4
-
DIN
A2).
Sie
richten
sich
an
alle
im
Gebäude
befindlichen
Personen,
an
Mitarbeiter
ebenso
wie
an
Besucher.
Der
Standort
sollte
vom
Betreiber
und
Planersteller
gemeinsam
festgelegt
werden.
Die
Ausführung
der
Flucht-
und
Rettungswegpläne beinhaltet:
Brandschutz-Planung
© 2003-2019 FINK Brandschutztechnik
Tel: +49 (0) 2161 / 697 97 25
FINK Brandschutztechnik
41063 Mönchengladbach
Lindenstr. 30
Mobil: +49 (0) 179 / 282 70 17
•
Rechnergestützte Erarbeitung von Flucht- u. Rettungswegplänen sowie Feuerwehrdokumentationen
•
Erarbeitung von Konzepten u. Ordnungen zum Brandschutz
•
Individuell und auf der Grundlage der jeweils gültigen Rechtsvorschriften
•
Fluchtwegbereiche grün hinterlegt
•
Verwendung der entsprechenden Fluchtweg-Grafiksymbole
•
Kennzeichnung des Standortes, Feuerlöschgeräte, Erste-Hilfe-Einrichtungen usw.
•
Überschrift "Flucht- und Rettungswegplan"
•
Legende mit Erläuterung der verwendeten Symbole
•
Oberflächenversiegelung (laminieren) der Pläne
•
Wechselrahmen rot bzw. grün